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Diese Seite erläutert die gesetzlichen Anforderungen und Verfahren zur Identitätsprüfung im Grand Casino Liechtenstein.

Casino Liechtenstein Identitätsprüfung - Anforderungen und Verfahren

Identitätsprüfung im Grand Casino Liechtenstein - Anforderungen, Dokumente und Datenschutz

Description (D): Informationen zur Identitätsprüfung im Grand Casino Liechtenstein: gesetzliche Grundlagen, akzeptierte Ausweisdokumente, Sperrdatenbank, Mindestalter, freiwillige Spielsperre und Datenverarbeitung.

H1: Casino Liechtenstein Identitätsprüfung - Anforderungen und Verfahren

1. Gesetzliche Grundlage der Identitätsprüfung

Das Grand Casino Liechtenstein ist verpflichtet, die Identität jeder Person vor dem Zutritt zu prüfen. Diese Pflicht ergibt sich insbesondere aus Artikel 25 des Geldspielgesetzes (GSG) sowie den Artikeln 134 ff. der Spielbanken- und Bewilligungsverordnung (SPBV).

Die Identität jedes Gastes ist anhand eines beweiskräftigen amtlichen Ausweises festzustellen und zu dokumentieren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Amt für Volkswirtschaft (Office of Economic Affairs) des Fürstentums Liechtenstein.

Neben der Einlasskontrolle besteht eine gesetzliche Pflicht zur Identitätsfeststellung bei gelegentlichen Transaktionen ab einem Betrag von CHF 2’000. In diesen Fällen wird die Identität durch Einsicht in ein beweiskräftiges Dokument überprüft und der Vorgang unter dem Namen der betreffenden Person dokumentiert.

2. Akzeptierte Ausweisdokumente

Die Art der akzeptierten Ausweisdokumente richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Gäste. Massgeblich ist, ob das vorgelegte Dokument zur Einreise in das Fürstentum Liechtenstein berechtigt.

Staatsangehörigkeit - Akzeptierte Dokumente
FL / CH / EU / EWR - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Alle anderen Staatsangehörigen - Gültiger Reisepass

Folgende Dokumente werden grundsätzlich nicht als Identitätsnachweis für den Zutritt akzeptiert:

  • Führerausweis
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Grenzgängerbestätigung
  • Visum
  • sonstige Ausweise, die nicht zur Einreise in das Fürstentum Liechtenstein berechtigen

Hinweis für Gäste aus der Schweiz: Schweizer Staatsangehörige können sich mit einem gültigen Schweizer Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Der Schweizer Führerausweis wird beim Grand Casino Liechtenstein nicht als Identitätsnachweis anerkannt, auch wenn er in Schweizer Spielbanken unter bestimmten Umständen akzeptiert wird.

Kann kein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit, eine Identitätsbestätigung der zuständigen Behörde des Wohnorts einzureichen. Das Amt für Volkswirtschaft kann nach Anhörung der Finanzmarktaufsicht (FMA) die Verwendung von Kundenkarten als beweiskräftige Dokumente bewilligen, sofern diese auf Basis eines amtlichen Ausweises erstellt wurden und eine Kopie des Originaldokuments hinterlegt ist.

3. Abgleich mit der Sperrdatenbank

Die beim Zutritt erhobenen Identitätsdaten werden mit der liechtensteinischen Sperrdatenbank abgeglichen. In dieser Datenbank sind Personen erfasst, denen der Zugang zu Spielbanken gesetzlich untersagt ist. Personen, die in der Sperrdatenbank vermerkt sind, wird der Zutritt verweigert.

3.1 Bilaterales Abkommen Schweiz - Liechtenstein

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein haben ein Abkommen zum gegenseitigen Austausch von Sperrinformationen abgeschlossen. Ziel ist es zu verhindern, dass Personen, denen in einem der beiden Länder der Zugang zu Spielbanken untersagt wurde, im jeweils anderen Land weiter spielen können.

Für Gäste aus der Schweiz kann ein in der Schweiz bestehendes Spielverbot daher auch den Zutritt zum Grand Casino Liechtenstein ausschliessen.

4. Mindestalter und Zutrittsvoraussetzungen

Der Zutritt zum Grand Casino Liechtenstein ist ausschliesslich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter wird im Rahmen der Identitätsprüfung beim Einlass kontrolliert. Personen, die das erforderliche Mindestalter nicht nachweisen können oder keinen gültigen Ausweis vorlegen, wird der Zutritt verweigert.

5. Freiwillige Spielsperre und Identitätsnachweis

Gäste, die eine freiwillige Spielsperre beantragen möchten, haben zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises einzureichen. Der Antrag kann per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt werden.

Kontakt für Anträge zur freiwilligen Spielsperre:
Grand Casino Liechtenstein, z. H. Sozialkonzept, Selemad 10, LI-9487 Bendern
E-Mail: [email protected]

6. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die im Rahmen der Identitätsprüfung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach dem Geldspielgesetz und der Spielbanken- und Bewilligungsverordnung verarbeitet. Dies umfasst insbesondere:

  • Feststellung und Dokumentation der Identität
  • Abgleich mit der Sperrdatenbank
  • Aufzeichnung von Transaktionen ab dem gesetzlichen Schwellenwert von CHF 2’000

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden liechtensteinischen Datenschutz- und Geldspielgesetzgebung. Anfragen zum Datenschutz können an die allgemeine Kontaktadresse des Grand Casino Liechtenstein gerichtet werden.

7. Kontakt

Grand Casino Liechtenstein
Selemad 10
9487 Gamprin-Bendern
Liechtenstein

Telefon: +423 222 77 77
E-Mail: [email protected]
Website: gcli.li